Italienische Datenschutzbehörde sperrt ChatGPT
In Italien sorgt derzeit die Sperrung des Chatbots ChatGPT durch die italienische Datenschutzbehörde für Diskussionen. Der Grund: Laut der Datenschutzbehörde Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bedenken im Hinblick auf den Jugendschutz. Aus diesem Grund hat die italienische Datenschutzbehörde ChatGPT “mit sofortiger Wirkung” (31.03.2023) gesperrt.
Auch Chatbots müssen den Datenschutzvorgaben entsprechen, um personenbezogene Daten sicher zu verarbeiten. Die Sperrung von ChatGPT hat eine breite Diskussion über den Datenschutz bei Chatbots ausgelöst und verdeutlicht, wie wichtig die Einhaltung der DSGVO in der digitalen Welt ist.
Auslöser für die Sperrung in Italien soll der Datenverlust vom 20. März dieses Jahres sein. Hierbei hatte ein Bug Nutzer:innen ermöglicht, Titel aus dem Chatverlauf eines anderen Benutzers zu sehen. Zudem bestand die Möglichkeit, dass erste Nachrichten aus einer Konversation mit dem Chatbot eingesehen werden konnten.
Bemängelt wurde außerdem, dass für das Sammeln und Speichern von Daten in einem derart großen Umfang, keine einschlägigen Rechtsgrundlagen vorliegen würde. Kritisiert wurde von der italienischen Datenschutzbehörde ferner, dass auch die Informationspflichten nicht hinreichend erfüllt wurden. Hinzu komme, dass die bereitgestellten Informationen von ChatGPT häufig nicht der Realität entsprechen würden, weshalb auch personenbezogene Daten ungenau verarbeitet werden würden. OpenAI, der Betreiber von ChatGPT, hat nun 20 Tage Zeit, die datenschutzrechtlichen Probleme zu lösen, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder von bis zu vier Prozent des globalen Jahresumsatzes.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion über den Datenschutz bei Chatbots weiterentwickeln wird. Eins ist jedoch sicher: Der Datenschutz wird in der digitalen Welt immer wichtiger und Unternehmen und Entwickler müssen sich diesem Thema stellen, um die rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden. Die Sperrung von ChatGPT ist ein Beispiel dafür, dass die Einhaltung der DSGVO bei der Entwicklung und Verwendung von Chatbots unerlässlich ist.