Aufbewahrungsfristen

Kurze Einleitung:

Sie sind sich nicht ganz sicher, welche Geschäftsunterlagen entsorgt werden dürfen und welche Sie noch aufbewahren müssen? Wir helfen Ihnen, mit unserer interaktiven Übersicht bekommen Sie einen schnellen Überblick über die verschiedenen Lösch- und Aufbewahrungsfristen.

Anhand unserer Übersicht finden Sie schnell heraus, welche Unterlagen Sie datenschutzkonform vernichten dürfen und welche Sie noch aufbewahren müssen. Aufbewahrungsfristen beginnen immer erst nach Ende des Kalenderjahres, in dem Sie die letzten Eintragungen vorgenommen haben.
Generell gilt, dass Geschäftsunterlagen sechs oder zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Bei Ausnahmen wie z.B. Urteilen, Mahnbescheiden oder Prozessakten sind es 30 Jahre. Sollten Sie in dieser Übersicht nicht fündig werden, melden Sie sich gerne bei uns.

Inhalt:

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